Home / AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  1. Unternehmensgegenstand

1.1 Die Power4You UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutschlandweite Gesellschaft, die sich auf die Personalvermittlung von Auszubildenden und Fachkräften spezialisiert hat.

1.2 Zwischen dem Kunden und der der Power4You („Personalvermittler“, „Personalvermittlung“) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden als letztes zugesendet wurden.

1.3 Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen von beiden Vertragsparteien gegengezeichnet werden.

1.4 In den vorliegenden AGB werden die grundsätzlich geltenden Bestimmungen im Rahmen der Personalvermittlung geregelt. Diese haben auch für künftige Geschäfte zwischen der Personalvermittlung und dem Kunden Gültigkeit, ohne, dass es einen Hinweis auf die AGB bedarf.

1.5 Die AGB gelten als akzeptiert, sobald ein Auftrag zwischen Kunde und Personalvermittlung zustande kommt – i.S. einer Vertragsunterzeichnung.

1.6 Kommt direkt zwischen Auftragnehmer (Kunde) und Bewerbenden (Auszubildender bzw. Fachkraft) ein Arbeitsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung des Kunden an die Personalvermittlung zustande, geht die Personalvermittlung davon aus, dass dies lediglich mithilfe der durch die Personalvermittlung durchgeführte Vorstellung des Kandidaten beim Unternehmen und die damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen der Personalvermittlung zustande gekommen ist und daraus resultiert. Daher wird auch in diesem Fall die vereinbarte Vermittlungsprovision an die Power4You fällig.

1.7 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.  Unsere AGB gelten auch im Falle dessen, dass der Käufer auf seine AGB verweist, außer, wir stimmen diesen schriftlich zu.

  1. Leistungen

Die Personalvermittlung vermittelt potentielle Auszubildende für Ausbildungsstellen (duales Ausbildungssystem) sowie Fachkräfte an den Kunden (Unternehmen). Zu diesem Zweck stellt die Personalvermittlung dem Kunden Lebensläufe, Anschreiben, Zeugnisse, Zertifikate, evtl. Sprachnachweise oder ähnliche Informationen (Bewerberprofil) über passende Kandidaten für die jeweilige Position zur Verfügung. Bevor die Übermittlung dieser Dokumente erfolgen kann, trifft die Personalvermittlung eine Bewerber-Vorauswahl. Nach Sichtung der Unterlagen durch den Kunden und andauerndem Interesse am Kandidaten, erfolgt eine persönliche Vorstellung des Bewerbers beim Kunden sowie die weitere Beratung bis zum Abschluss des Bewerbungsprozesses.

3. Honorar

3.1 Der Kunde bzw. ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen verpflichtet sich, eine Vermittlungsprovision an die Power4You zu entrichten, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen diesem und dem Bewerber zustande gekommen ist.

3.2 Die Vermittlungsprovision beträgt für Auszubildende in jedem Fall mindestens 2.500,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 50 Prozent des Gesamtbetrags sind bei Vertragsunterzeichnung (Arbeitsvertrag) an die Power4You zu zahlen. Die zweite Hälfte des Betrags ist bei Beginn des ersten Arbeitstags des Kandidaten zu zahlen.

Die Vermittlungsprovision beträgt für Saisonkräfte aus Vietnam in jedem Fall mindestens 1.000,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 50 Prozent des Gesamtbetrags sind bei Vertragsunterzeichnung (Arbeitsvertrag) an die Power4You zu zahlen. Die zweite Hälfte des Betrags ist bei Beginn des ersten Arbeitstags des Kandidaten zu zahlen.

Die Vermittlungsprovision für eine Fachkraft beträgt das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts der vermittelten Fachkraft. In die Berechnung fließen sämtliche Zusatzleistungen ein, einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Firmenwagen, Gesundheitsbudget, anteiligem 13. und 14. Gehalt sowie sonstiger geldwerter Vorteile zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die erste Zahlung (50 Prozent des Gesamtbetrags) ist ohne Abzüge 14 Tage nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zu zahlen. Die zweite Zahlung (50 Prozent des Gesamtbetrags) ist ohne Abzüge 14 Tage nach dem im geltenden Arbeitsvertrag festgeschriebenen Arbeitsbeginn des Kandidaten zu zahlen.

Die Kosten für Auszubildende, Fachkräfte und Saisonkräfte werden individuell auf Grundlage der spezifischen Anforderungen und des tatsächlichen Bedarfs des jeweiligen Kunden vereinbart. Die oben angegebenen Preise stellen lediglich Richtwerte dar und bilden einen Richtwert ab.

3.3 Sollte der Kandidat an dem im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Arbeitsbeginn (erster Arbeitstag) nicht erscheinen, so erstatten wir Ihnen die erste Zahlung (50 Prozent des Gesamtbetrags) innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn zurück.

Davon ausgenommen sind unvorhersehbare Umwelteinflüsse, die weder von der Vermittlungsfirma noch vom Bewerber zu vertreten sind. Ebenso ausgenommen sind Fälle von Krankheit sowie Naturkatastrophen. Sollte das Nichterscheinen am ersten Arbeitstag auf einen solchen Umstand zurückzuführen sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags.

3.4 Sollte der Auszubildende bzw. die Fachkraft innerhalb der ersten 6 Monate den Arbeitsvertrag kündigen, so erstatten wir Ihnen die zweite Zahlung (50 Prozent des Gesamtbetrags) innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf dieser Frist zurück. Diese Regelung gilt nicht für Saisonkräfte.

3.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden 4 Prozent Verzugszinsen fällig.

3.6 Änderungen bzgl. des Honorars bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien (Kunde und Power4You) gegengezeichnet werden.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, der Power4You Auskunft über den Bewerbungsverlauf in Bezug auf die empfohlenen Kandidaten – insbesondere nach Abschluss des Arbeitsvertrags – zu geben. Die Meldefrist beträgt fünf Werktage nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

3.8 Bei der Vermittlung von Auszubildenden aus Vietnam gewährt die Power4You einen Rabatt auf alle vermittelten Auszubilden, sollte es zur Vermittlung von mehr als einem Auszubildenden kommen. Hierbei erhält der Kunde jeweils pro weitere Auszubildenden auf alle vermittelten Auszubildenden jeweils 500,00 Euro Rabatt. Eine Provision von 2.000,00 Euro wird in jedem Fall für einen vermittelten Auszubildenden fällig.

  1.  

    Werbekosten, Vorstellungskosten

4.1 Kosten, die durch das Schalten von Inseraten entstehen sowie Werbekosten der Stellenausschreibungen können nicht bei der Power4You geltend gemacht werden.

4.2 Kosten, die durch den Bewerbungsprozess entstehen (Vorstellungsgespräch, Fahrtkosten usw.), sind durch den Kunden zu übernehmen.

  1. Datenschutz

5.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Power4You geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

5.2 Projektbezogene Daten in Bezug auf Position oder Bewerber werden nur im Rahmen der Projektentwicklung erhoben und genutzt. Die Daten, die im Zusammenhang der Projektentwicklung vom Auftraggeber erhoben werden, dürfen nicht zweckentfremdet oder an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung des Vertrages werden die projektbezogenen Daten, die in diesem Zusammenhang gesammelt wurden, gelöscht. Diese Regelung gilt nicht für Daten, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen.

5.3 Beide Parteien verpflichten sich, über die während der Projektentwicklung erhobenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, dies gilt auch für Tochterunternehmen. Die Verschwiegenheitspflicht versteht sich nicht für Daten, die für jedermann zugänglich sind. Nach Projektabschluss besteht die Verschwiegenheit der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weiterhin fort.

5.4 Nach Abschluss des Projekts hat der Kunde unverzüglich alle ihm zu Verfügung stehenden Daten von der Personalvermittlung zu löschen, dies gilt nicht für Daten, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen.

  1. Haftung

Die Power4You übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der durch den Bewerber angegebenen Informationen oder persönlicher, körperlicher, charakterlicher, fachlicher bzw. sonstiger Eignung des Bewerbers. Mit Zustandekommen des Arbeitsvertrags trägt der Kunde die alleinige Verantwortung über die getroffene Auswahl und somit die Eignung des Bewerbers.

  1. Sonstige Geschäftsverhältnisse

Sollte kein Auszubildenden-Vertrag zwischen dem Bewerber und Kunden zustande kommen, jedoch ein Arbeitsvertrag (freier Mitarbeiter, Handelsvertretungsvertragsverhältnis) zustande kommen, gehen die beiden Parteien (Kunde und Power4You) davon aus, dass dieser nur durch die Vermittlungsarbeit der Power4You zustande gekommen ist. Hieraus ergibt sich ein Vermittlungshonorar von 30 Prozent des Bruttojahreseinkommens (vertragliche Einkommen inkl. Aller Zulagen, 13/14. Monatsgehälter, zu erwartende Prämien etc.), jedoch mindestens 5.000 Euro netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Kommt während der aktiven Vermittlungsphase durch die Power4You UG kein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem von Power4You UG vorgestellten Kandidaten zustande, wird jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und diesem Kandidaten geschlossen, gilt dies als Ergebnis der vorherigen Vermittlungsleistung der Power4You UG. Beide Parteien erkennen an, dass das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses maßgeblich auf die Tätigkeit der Power4You UG zurückzuführen ist. Hieraus ergibt sich ein Vermittlungshonorar von 30 Prozent des Bruttojahreseinkommens (vertragliche Einkommen inkl. Aller Zulagen, 13/14. Monatsgehälter, zu erwartende Prämien etc.), jedoch mindestens 8.000 Euro netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Sollte während der Tätigkeit als Saisonkraft oder innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Saisonbeschäftigung ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis (Festanstellung) zwischen der vermittelten Saisonkraft und dem Einsatzunternehmen zustande kommen, gilt dieses Beschäftigungsverhältnis als Ergebnis der vorangegangenen Vermittlungsleistung im Rahmen der Saisonbeschäftigung. In diesem Fall wird ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30 % des vereinbarten Bruttojahreseinkommens(einschließlich sämtlicher Zulagen, 13. und 14. Monatsgehälter, Boni, Prämien und vergleichbarer Vergütungsbestandteile) fällig. Das Honorar beträgt mindestens 5.000,00 Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht zuvor eine separate schriftliche Vereinbarung über einen Vermittlungsauftrag getroffen wurde.

  1. Geheimhaltung

Der Kunde sowie die Power4You verpflichten sich dazu, alle Informationen, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ausgetauscht wurden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Hiervon eingeschlossen sind jegliche Partner- sowie Tochterfirmen.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand ist Leipzig, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Power4You UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Kontaktmöglichkeiten

Kontakt

*Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Senden“ erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden