Check-in Deutschland: Dein Guide
zur Rentenversicherung

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Inhaltsverzeichnis

Check-in Deutschland: Dein Guide
zur Rentenversicherung

Einleitung

Wenn du als Vietnamesin oder Vietnamese in Deutschland eine Ausbildung machst oder arbeitest, ist die gesetzliche Rentenversicherung ein wichtiger Baustein deiner sozialen Absicherung. Auch wenn die Rente für dich vielleicht noch weit entfernt erscheint, sorgen deine Beiträge heute dafür, dass du im Alter eine verlässliche finanzielle Unterstützung erhältst. In diesem Artikel erklären wir dir:

  • Was die gesetzliche Rentenversicherung ist
  • Wer pflichtversichert ist
  • Wie die Beiträge berechnet und aufgeteilt werden
  • Welche Leistungen du später erwarten kannst
  • Wie du deine Beiträge bei einer Rückkehr nach Vietnam erstatten lassen kannst
  • Wo du deine Sozialversicherungsnummer und mehr erhältst

Außerdem geben wir dir Tipps, welche Unterlagen du benötigst, und zeigen dir, wo du weitere Informationen findest.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein umlagefinanziertes System, in dem die Beiträge der aktuell Berufstätigen direkt für die Rentenzahlungen der heutigen Rentner verwendet werden. Dieses Solidarprinzip sichert, dass alle Versicherten unabhängig von ihrem persönlichen Einkommen im Alter eine Mindestversorgung erhalten.

Ziel der GRV ist die Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Sie ist ein zentraler Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.

Darüber hinaus dient die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur der Altersvorsorge. Sie bietet auch Schutz in anderen Lebenssituationen:

  • Schutz bei Erwerbsminderung: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kannst, springt die Rentenversicherung mit einer Erwerbsminderungsrente ein.
  • Absicherung deiner Familie: Im Falle deines Todes können deine Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner oder Kinder) eine Hinterbliebenenrente erhalten.
  • Rehabilitationsleistungen: Unter dem Motto „Reha vor Rente“ bietet die Rentenversicherung auch medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen an, um deine Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist. Das heißt, du musst dich nicht selbst darum kümmern, einen Anbieter zu finden – sobald du ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehst, bist du automatisch über deinen Arbeitgeber versichert.

Durch dieses System soll gewährleistet werden, dass jede arbeitende Person einen Beitrag zur Gemeinschaft leistet und im Gegenzug später von den Leistungen profitiert.

Versicherungspflicht: Wer muss Beiträge zahlen?

In Deutschland sind folgende Gruppen grundsätzlich Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
  • Auszubildende (Lehrlinge und dual Studierende)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – hier gilt ein ermäßigter Arbeitnehmeranteil von 3,6 % auf das Arbeitsentgelt bis 520 € monatlich im Privathaushalt oder 556 € im gewerblichen Bereich

Darüber hinaus sind auch bestimmte Gruppen von Menschen pflichtversichert:

  • Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Rentenversicherungsbeiträge.
  • Pflegepersonen: Wer einen pflegebedürftigen Menschen (mindestens Pflegegrad 2) regelmäßig unentgeltlich zu Hause pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls rentenversicherungspflichtig.
  • Personen in freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst: Auch hier besteht Rentenversicherungspflicht.

Personen, die selbständig arbeiten, Beamte oder Richter sind, haben eigene Vorsorgesysteme und können sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in der GRV versichern.

Wichtig: Wenn du neben deiner Ausbildung oder Arbeit eine geringfügige Beschäftigung aufnimmst (Minijob), bist du grundsätzlich auch dort rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung solltest du gut überlegen, denn die Einzahlung in die Rentenversicherung bringt dir wertvolle Entgeltpunkte für deine spätere Rente.

Beitragssätze und Berechnung

Aktueller Beitragssatz

Ab dem 1. Januar 2025 bleibt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 18,6% des Bruttoeinkommens

Aufteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil

Die Beiträge werden je zur Hälfte je 9,3 % vom Arbeitgeber und 9,3 % von dir als Arbeitnehmer getragen (bei Minijobs abweichend)

Das bedeutet: Für jeden Euro, den du verdienst, wird ein kleiner Teil automatisch in die Rentenversicherung eingezahlt. Dein Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte deiner Pflichtbeiträge. Dieser „Arbeitgeberzuschuss“ ist ein bedeutender Vorteil des deutschen Systems.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge werden nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Verdient jemand mehr als diese Grenze, bleibt der übersteigende Betrag beitragsfrei.

  • West und Ost einheitlich: 8.050 € monatlich (2025).

Beispielrechnung

Verdienst du 3.000 € brutto im Monat, ergibt sich folgende Rechnung:

  • Dein eigener Anteil: 3.000 € × 9,3 % = 279 €
  • Arbeitgeberanteil: 3.000 € × 9,3 % = 279 €
  • Insgesamt werden 558 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Besondere Regelungen bei Minijobs und Midijobs

  • Minijobs: Bei einem monatlichen Einkommen bis 520 € besteht Rentenversicherungspflicht, jedoch zu reduzierten Beiträgen. Der Arbeitnehmer kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Midijobs: Bei Einkommen zwischen 520,01 € und 2.000 € gilt ein sogenannter „gleitender Übergangsbereich“. Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, ohne dass die Rentenansprüche verringert werden.

Deine Sozialversicherungsnummer (SVNR) und Versicherungs­ausweis

Sobald du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst oder eine Ausbildung beginnst, erhältst du automatisch deine Sozialversicherungsnummer (SVNR). Sie bleibt ein Leben lang gleich und wird dir per Post von deiner Krankenkasse zugesendet.

Dein Arbeitgeber meldet dich bei Beginn der Tätigkeit bei einer Krankenkasse an, die dann die SVNR für dich beantragt. Falls du schon eine deutsche Krankenversicherung hast, wird deine bestehende Sozialversicherungsnummer verwendet.

Die Sozialversicherungsnummer besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und ist ein wichtiger Identifikationsschlüssel für alle Angelegenheiten rund um Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Tipp: Bewahre den SVNR-Brief sorgfältig auf. Du benötigst die Nummer später für alle Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung, deiner Krankenkasse und anderen Behörden.

Zusätzlich erhältst du einen Versicherungsausweis, der früher in Papierform ausgegeben wurde. Heute ist der Versicherungsausweis oft digital verfügbar. Auf Wunsch kannst du jedoch weiterhin eine schriftliche Bescheinigung deiner Krankenkasse anfordern.

Wichtig: Deine SVNR solltest du vertraulich behandeln und nur bei Bedarf an offizielle Stellen weitergeben, da sie sensible persönliche Daten enthält.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die GRV bietet verschiedene Rentenarten:

  1. Altersrente: Regelaltersgrenze ist derzeit 67 Jahre. Deine Rente berechnet sich aus deinen Entgeltpunkten, die du während deiner Berufstätigkeit gesammelt hast. Je mehr du verdienst und je länger du arbeitest, desto höher wird deine spätere Rente ausfallen.
  2. Erwerbsminderungsrente: Diese Rente unterstützt dich finanziell, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst. Je nach Grad der Erwerbsminderung erhältst du entweder eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
  3. Hinterbliebenenrente: Im Todesfall erhalten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder des Verstorbenen finanzielle Unterstützung. Zur Hinterbliebenenrente gehören die Witwen- oder Witwerrente sowie die Waisenrente.
  4. Rehabilitationsleistungen: Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt dich nicht nur im Alter oder bei Krankheit, sondern fördert auch Maßnahmen, die deine Gesundheit wiederherstellen. Dazu gehören medizinische Rehabilitation und berufliche Reha-Maßnahmen wie Umschulungen.
  5. Kindererziehungszeiten: Wenn du Kinder erziehst, werden dir in den ersten drei Jahren nach der Geburt sogenannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Diese Zeiten verbessern deine Rentenansprüche, auch wenn du in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet hast.
  6. Renteninformation und Rentenauskunft: Ab dem 27. Lebensjahr erhältst du jährlich eine Renteninformation, die dir deinen aktuellen Versicherungsverlauf und deine zu erwartende Rente darstellt. Zusätzlich kannst du bei Bedarf eine detaillierte Rentenauskunft anfordern, etwa wenn du deine Altersvorsorge genauer planen möchtest.

Rückerstattung der Rentenbeiträge bei Auswanderung

Wenn du als Nicht-EU-Ausländer nach Erfüllen bestimmter Voraussetzungen Deutschland verlässt, kannst du dir deine eingezahlten Beiträge zurückerstatten lassen.

  • Voraussetzungen: Du warst Pflichtversicherter, hast mindestens 24 Monate Beiträge gezahlt und erfüllst nicht die Wartezeit (60 Monate) für eine Rente.
  • Welche Beiträge? Erstattet werden nur deine Arbeitnehmeranteile (die Hälfte deiner gezahlten Beiträge), nicht der Arbeitgeberanteil.
  • Antrag: Formular V0901 (deutsch/englisch) online oder per Post bei deinem Rentenversicherungsträger.
  • Fristen: Antragstellung in der Regel innerhalb von 2 Jahren nach Ausreise.

Tipps für deinen Einstieg

  1. SVNR: Registriere dich frühzeitig – dein Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung bei einer Krankenkasse, die deine Sozialversicherungsnummer beantragt. Achte darauf, dass deine persönlichen Daten korrekt angegeben sind.
  2. Unterlagen: Bewahre Gehaltsabrechnungen, Renteninformationen, Versicherungsbescheinigungen und Anträge sorgfältig auf. Diese Dokumente sind wichtig für spätere Rentenansprüche und eventuelle Erstattungsanträge.
  3. Beratung: Nutze das Jugendportal „Rentenblicker“ und suche bei Fragen die Unterstützung lokaler Versicherungsämter oder Berater der Deutschen Rentenversicherung. Viele Beratungen sind kostenlos.
  4. Online-Services: Registriere dich aufdeutsche-rentenversicherung.de für ein Benutzerkonto. Dort kannst du viele Anträge online stellen, dein Versicherungskonto einsehen und Renteninformationen abrufen.
  5. Persönliche Rentenübersicht: Beantrage frühzeitig eine Rentenauskunft, um einen Überblick über deine Entgeltpunkte und zu erwartende Rente zu erhalten.
  6. Rentenversicherung als Teil deiner Lebensplanung: Informiere dich über zusätzliche private Vorsorgemöglichkeiten, um im Alter finanziell besser abgesichert zu sein.
  7. Sprachkurse und Integration: Gute Deutschkenntnisse helfen nicht nur im Alltag und Beruf, sondern auch beim Verstehen deiner Rechte und Pflichten im deutschen Sozialversicherungssystem.
  8. Ansprechpartner beim Arbeitgeber: Scheue dich nicht, bei Unsicherheiten deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung um Hilfe bei Sozialversicherungsfragen zu bitten.

Häufige Fragen (FAQ)

F: Muss ich mich als Student auch rentenversichern?
A: Ja, wenn du als Werkstudent mehr als 520 € im Monat verdienst, bist du rentenversicherungspflichtig.

F: Wie viele Entgeltpunkte brauche ich für eine volle Rente?
A: Eine normale Standardrente erhältst du bei 45 Entgeltpunkten (Vollrente).

F: Kann ich freiwillig weiter einzahlen, wenn ich in Vietnam bleibe?
A: Nein, freiwillige Versicherung endet in der Regel mit deinem Wegzug, stattdessen prüfe eine private Altersvorsorge.

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