Check-in Deutschland:
Krankenversicherung – Dein Guide
fürs Leben und Arbeiten
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Inhaltsverzeichnis
Check-in Deutschland:
Krankenversicherung – Dein Guide
fürs Leben und Arbeiten
Einleitung
Wenn du als Auszubildende:r oder Fachkraft nach Deutschland kommen möchtest, ist eine Krankenversicherung unverzichtbar. Ohne gültigen Krankenversicherungsschutz kannst du weder ein Visum beantragen noch in Deutschland arbeiten oder deine Ausbildung beginnen. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die deutsche Krankenversicherung: Warum sie Pflicht ist, welche Arten es gibt, wie hoch die Beiträge sind und welche Besonderheiten Auszubildende betreffen. Außerdem geben wir dir praktische Tipps zur Anmeldung und zeigen dir, welche Leistungen du erwarten kannst.
Deutschland ist bekannt für sein sehr gut ausgebautes Gesundheitssystem. Damit jede:r im Krankheitsfall schnell medizinisch versorgt werden kann, ist die Krankenversicherung gesetzlich geregelt und für alle Menschen, die in Deutschland leben oder arbeiten wollen, verpflichtend. Für viele internationale Fachkräfte und Auszubildende kann dieses System zunächst kompliziert wirken – es unterscheidet sich stark von dem in Vietnam oder anderen Herkunftsländern. Genau deshalb möchten wir dir mit diesem Guide helfen, dich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden, die passende Krankenversicherung zu wählen und dich gut auf deinen Aufenthalt in Deutschland vorzubereiten.
Ob gesetzliche oder private Versicherung, ob vorläufiger Versicherungsschutz vor der Einreise oder dauerhafte Absicherung im Berufsalltag – hier findest du alle wichtigen Informationen verständlich erklärt. So kannst du sicher und gut informiert deinen Weg in Deutschland beginnen.
Warum ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht?
In Deutschland herrscht Versicherungspflicht – das heißt, jede:r muss krankenversichert sein. Dieser Grundsatz schützt dich und deine Familie vor hohen Behandlungskosten im Krankheitsfall und sichert die Finanzierung des Gesundheitssystems. Ohne Nachweis einer Krankenversicherung wird dein Visumantrag abgelehnt, und auch dein Arbeitgeber darf dich nicht einstellen, wenn kein Versicherungsschutz besteht.
Die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung gibt es in Deutschland bereits seit über 140 Jahren. Sie stellt sicher, dass niemand durch Krankheit in finanzielle Not gerät oder auf eine notwendige Behandlung verzichten muss. Gerade bei schwereren Erkrankungen oder Unfällen können Krankenhausaufenthalte, Operationen oder langfristige Therapien schnell sehr teuer werden. Dank der Krankenversicherung bist du vor solchen hohen Kosten geschützt – du erhältst medizinische Hilfe, ohne dir Sorgen um die Bezahlung machen zu müssen.
Zudem hilft das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung allen: Alle Versicherten zahlen entsprechend ihres Einkommens ein – wer mehr verdient, zahlt mehr, wer wenig verdient, wird durch den Mindestbeitrag entlastet. Dafür erhalten alle die gleiche medizinische Grundversorgung. Auch viele Präventionsmaßnahmen, wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Schwangerschaftsbetreuung, sind enthalten.
Vor der Einreise kannst du eine sogenannte Incoming-Versicherung abschließen, die als vorläufiger Nachweis für das Visum dient. Sie muss die medizinische Grundversorgung ab dem Tag deiner Einreise ohne auflösende Bedingungen garantieren und ist deshalb mehr als eine normale Reisekrankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wer ist pflichtversichert?
In der GKV sind automatisch alle abhängig Beschäftigten mit einem regelmäßigen Jahresgehalt bis zur Versicherungspflichtgrenze versichert.
- Versicherungspflichtgrenze 2025: 73.800 € pro Jahr bzw. 6.150 € pro Monat
- Verdient dein Bruttojahresgehalt mehr, kannst du freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
Darüber hinaus sind auch Auszubildende, Studierende, Arbeitslose (mit Anspruch auf ALG I), Rentner:innen sowie bestimmte Selbstständige in der GKV pflichtversichert, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die meisten internationalen Auszubildenden in Deutschland sind daher automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 %. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2025 durchschnittlich bei ca. 2,5 % liegt. Damit ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 17,1 % des Bruttoeinkommens
- Beitragsbemessungsgrenze 2025: 66.150 € jährlich bzw. 5.512,50 € monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.
- Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil: Jeweils 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (2025 ca. 1,225 % pro Partei)
Beispiel: Verdient jemand 3.000 € brutto im Monat und die Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag von 2,5 %, zahlt er/sie 8,05 % (7,3 % + 1,225 %) – das sind 241,50 € –, der Arbeitgeber denselben Betrag.
Für Auszubildende gibt es besondere Regelungen – diese findest du im späteren Abschnitt „Spezielle Regelungen für Auszubildende“.
Leistungen der GKV
Die GKV deckt ein umfassendes Leistungspaket ab:
- Ärztliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Krankenhausaufenthalte
- Medikamente und Heilmittel
- Zahnbehandlungen (Zuzahlungen möglich)
- Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
- Schwangerschaftsvorsorge und Geburtskosten
- Psychotherapeutische Behandlungen
Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.
Zusätzlich bieten viele gesetzliche Krankenkassen Bonusprogramme, Apps zur Gesundheitsförderung, digitale Sprechstunden und spezielle Angebote für junge Versicherte oder Menschen mit chronischen Krankheiten an. Es lohnt sich daher, vor der Entscheidung verschiedene Krankenkassen zu vergleichen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Wer kann sich privat versichern?
Folgende Personengruppen können in die PKV wechseln oder dort neu versichert werden:
- Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen möglich, z.B. Künstler, Publizisten).
- Beamte und Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
- Angestellte mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (73.800 € p.a.).
- Personen ohne oder mit geringem Einkommen (unter 556 € im Monat), z.B. Hausfrauen, Studenten
Beitragsberechnung in der PKV
Anders als in der GKV richtet sich der PKV-Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach deinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Jüngere, gesunde Versicherte profitieren in der Regel von günstigen Anfangsbeiträgen.
Leistungen der PKV
In der PKV kannst du deinen Tarif individuell zusammenstellen. Häufige Vorteile sind:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung
- Erstattung für alternative Heilmethoden
- Zahnzusatz- und Brillenleistungen
Allerdings musst du in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnungen anschließend einreichen.
Spezielle Regelungen für Auszubildende
Für Auszubildende gelten besondere Beitragssätze und Freibeträge:
- Verdienst bis 325 € monatlich: Keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge – der Ausbildungsbetrieb übernimmt die vollen Beiträge.
- Verdienst über 325 €: Beiträge wie bei regulären Arbeitnehmer:innen(7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag je zur Hälfte).
Darüber hinaus sind Auszubildende in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel auch automatisch in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Dadurch erhalten sie umfassenden sozialen Schutz – beispielsweise bei Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit.
Wichtig zu wissen: Wenn du bereits eine Berufsausbildung in Vietnam abgeschlossen hast und nun eine weitere Ausbildung in Deutschland beginnst, musst du dich dennoch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine bestehende Krankenversicherung aus dem Ausland wird in Deutschland in der Regel nicht anerkannt.
Ein weiterer Vorteil für Auszubildende in der GKV ist der Anspruch auf Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet: Wenn du länger krank bist und dein Ausbildungsbetrieb keinen Lohn mehr zahlt, springt die Krankenkasse ein und übernimmt einen Teil deines Einkommens.
Manche Krankenkassen bieten spezielle Services für junge Menschen an – zum Beispiel Apps zur digitalen Gesundheitsakte, Online-Sprechstunden, Bonusprogramme für Vorsorgeuntersuchungen oder sogar Zuschüsse für Sport- oder Gesundheitskurse. Es lohnt sich, diese Angebote beim Kassenvergleich zu berücksichtigen.
Außerdem kannst du als Azubi bei einigen Krankenkassen Wahltarife wählen, etwa mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit oder mit einem Selbstbehalt-Modell, bei dem du einen Teil der Kosten selbst übernimmst, dafür aber niedrigere Beiträge zahlst. Diese Optionen solltest du aber nur wählen, wenn du gesund bist und das finanzielle Risiko gut einschätzen kannst.
Anmeldung bei der Krankenkasse
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Krankenkasse auswählen: Informiere dich über Zusatzbeiträge und Leistungen (z. B. AOK, TK, Barmer). Es gibt viele gesetzliche Krankenkassen, die sich in ihren Zusatzleistungen, digitalen Angeboten, Bonusprogrammen und Service-Sprachen unterscheiden. Nimm dir Zeit für den Vergleich – gerade für internationale Auszubildende kann eine Krankenkasse mit mehrsprachigem Service hilfreich sein.
- Antragsformular ausfüllen: Du kannst den Antrag in der Regel online oder direkt vor Ort bei einer Geschäftsstelle stellen. Bei Online-Anträgen bekommst du meist eine Rückmeldung per E-Mail mit weiteren Schritten.
- Benötigte Unterlagen:
- Meldebestätigung (Wohnsitzanmeldung in Deutschland)
- Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Personalausweis oder Reisepass mit Visum
- Nachweis des Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bankverbindung (für den Beitragseinzug über SEPA-Lastschrift)
- Nachweis über vorherige Versicherung (z. B. vorläufige Incoming-Versicherung)
- Einreichung: Reiche die Unterlagen online, per Post oder persönlich ein. Viele Krankenkassen bieten inzwischen digitale Upload-Möglichkeiten auf ihren Webseiten oder per App.
- Bestätigung abwarten: Du erhältst nach erfolgreicher Anmeldung eine Mitgliedsbescheinigung sowie deine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die du bei jedem Arztbesuch benötigst. Diese Karte wird dir in der Regel per Post zugesendet.
Fristen
Melde dich sofort nach Erhalt deines Aufenthaltstitels bzw. dem Beginn deiner Ausbildung an. Idealerweise erfolgt die Anmeldung bereits vor dem ersten Arbeitstag oder unmittelbar nach deiner Ankunft in Deutschland. Je nach Situation musst du dich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann nicht nur zu einer Lücke im Versicherungsschutz führen, sondern auch Bußgelder oder rückwirkende Beitragsnachzahlungen zur Folge haben.
Wenn du dich bereits vor deiner Anreise für eine Krankenkasse entschieden hast, kannst du den Antrag auch schon aus dem Ausland vorbereiten und nach deiner Ankunft direkt abschließen. So vermeidest du unnötige Wartezeiten.
Tipps und häufige Fragen
- Wochenaufenthalte und Studium: Studenten bis zum 30. Lebensjahr zahlen reduzierte Beiträge in der GKV. Bei längeren Unterbrechungen des Studiums oder Nebenjobs mit höherem Einkommen kann sich die Beitragshöhe ändern – kläre das rechtzeitig mit deiner Krankenkasse.
- Familienversicherung: In der GKV sind Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner bis zu bestimmten Einkommensgrenzen beitragsfrei mitversichert. Das gilt auch für Ehepartner:innen, die mit dir nach Deutschland kommen, solange sie nicht arbeiten.
- Wechsel zwischen GKV und PKV: Ein Wechsel zurück von der PKV in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – z. B. bei Arbeitslosigkeit oder wenn du unter die Versicherungspflichtgrenze fällst. Solche Wechsel sind oft kompliziert und langfristig schwer rückgängig zu machen – daher sollte die Entscheidung für die PKV gut überlegt sein.
- Englischsprachige Beratung: Viele Krankenkassen bieten Beratung auf Englisch und manchmal auch auf Vietnamesisch oder anderen Sprachen an. Frage bei der Kasse direkt nach, ob sie mehrsprachige Services oder Online-Dokumente in deiner Sprache anbieten.
- Krankenversicherungsnachweis für das Visum: Achte darauf, dass du vor der Einreise eine geeignete Incoming-Krankenversicherung hast, die für den Visumsantrag anerkannt ist. Nach deiner Ankunft musst du dich schnellstmöglich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
- Zahnarztbesuche und Zusatzversicherungen: Für viele Leistungen beim Zahnarzt (z. B. Kronen, Implantate) musst du auch in der GKV einen Eigenanteil bezahlen. Hier kann eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein – diese kannst du freiwillig abschließen.
- Notfälle und Arztwahl: Du kannst mit deiner Gesundheitskarte zu jeder Hausärztin oder jedem Allgemeinmediziner gehen. Im Notfall kannst du direkt ins Krankenhaus oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) kontaktieren. Für echte Notfälle wähle die Notrufnummer 112.
- Wechsel der Krankenkasse: Du kannst in der Regel nach 12 Monaten Mitgliedschaft deine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies geht unkompliziert mit einem neuen Antrag bei der gewünschten Kasse. Wichtig ist, dass du den Wechsel fristgerecht anmeldest.
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